Rechtsprechung
BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher Eignung als Lehrer - Politische Prägung nach den Zielen der SED
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Görlitz, 28.04.1992 - IV Ca 3322/91
- LAG Sachsen, 28.10.1992 - 2 Sa 146/92
- BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Papierfundstellen
- BeckRS 1994, 30916618
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).
- BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - …
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR war parteinah ausgerichtet (Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 2 c bb der Gründe).Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es Aufgabe des kündigenden Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes ist, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß aus einer wahrgenommenen Funktion auf eine besondere Identifikation mit dem SED-Staat zu schließen ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 1 d der Gründe).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen. - BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen. - BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen. - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen. - BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde …
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Der Senat hat deshalb dann, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als Direktor oder stellvertretender Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind, die Indizierung einer besonderen Identifikation mit den Zielen des SED-Staates angenommen (Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B II 3 b cc der Gründe). - BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung - …
Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92
Der bloße Hinweis auf die Funktion des Schulleiters genügt nicht (Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - zu B II 2 b der Gründe). - LAG Sachsen, 28.10.1992 - 2 Sa 146/92
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
- ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16
Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden
Das Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, die der frühere MfS-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (BAG vom 28.04.1994, -8 AZR 710/92 - BeckRS 1994 30916618).